Einreisebestimmungen
Einreisebestimmungen können ändern. Wir akutalisieren die Informationen sporadisch. Sie sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch noch beim zuständigen Konsulat oder bei der zuständigen Botschaft.
Estland
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Nein |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG: Estland ist Unterzeichner
und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums
bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen
mehr.
REISEPASS: Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der
Reisepass für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Besteht Visumpflicht, muss
der Reisepass 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. U.a. StaatsbürgerInnen
der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen
Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und die Schweiz
([1] Ausnahmen: Dänemark, Irland (Rep.) und
Grossbritannien)
EINREISE MIT
KINDERN: Deutsche: Personalausweis oder
deutscher Kinderausweis (ab dem 7. Lebensjahr mit Lichtbild) oder
Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und
Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte
Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit
nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder eigener Reisepass.
TürkInnen:
Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die
gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Ab dem 15.
Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument
verfügen.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender
Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und
Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine
Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen (für einen
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).
Consulat d'Estonie
Case postale 38
2034 Peseux
Tel: 032 730 33 71
Fax: 032 730
33 72
Griechenland
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 1 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG: Griechenland ist
Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
REISEPASS: Allgemein erforderlich,
muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus oder nach Ablauf des Visums gültig
sein. Ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen
Tabelle genannten Länder, die mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können: EU-Länder und Schweiz.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild) oder
Kinderreisepass oder Personalausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und
Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte
Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit
nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist (ab
10 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ausreichend.
TürkInnen:
Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen
Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Griechisches Generalkonsulat
Postfach
8034 Zürich
Tel. 044 388 55 77
Fax 044 388 55
70
Indien
| Nationalität |
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja | Nein |
| Österreich | Ja | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG: Für Reisen in manche
Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen
Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und
Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen
für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland,
Assam, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und
Nicobaren. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem
Fremdenverkehrsamt erhältlich.
REISEPASS: Allgemein erforderlich,
muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Eigener (Kinder)-Reisepass oder Kinderausweis
mit Lichtbild. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es
werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen:
Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass oder Eintragung von Kindern
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines begleitenden
Elternteils, sofern dies im Visum vermerkt ist.
TürkInnen: Eigener
Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen
Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Erforderlich u.a. für alle
Staatsbürger aus den in der obigen Tabelle genannten
Ländern.
Visaausstellung und Informationen zu den Visa sind erhältlich bei:
VisaVia AG
Indisches
Visa-Antragszentrum
Seilerstrasse 25
3011 Bern
Tel: 0900 000018
in.vfsglobal.ch
Botschaft:
Embassy of India
Kirchenfeldstrasse 28,
CH-3005 Berne
Tel: 031 350 11 30
Fax: 031 351 15 57
Israel
| Nationalität |
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | 1 | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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HINWEIS: (a) Arabische Länder (ausser
Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die
Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die
Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke
nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17)
gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.
(b)
Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen
schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft
aufgegeben haben.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6
Monate gültig sein.
EINREISE MIT
KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis
(ab 10 Jahren mit Lichtbild), maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener
Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es
werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass.
TürkInnen: Eigener
Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen
Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter
16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine
Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw.
Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
VISUM: Allgemein erforderlich,
ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger
der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel
kostenlos bei der Einreise erhalten: EU-Länder und die Schweiz
([1] Bundesrepublik Deutschland: nur Personen, die nach dem 1. Januar
1928 geboren sind).
Botschaft des Staates Israel
Postfach 230
3000 Bern 6
Tel.: +41
31 356 35 00
Fax: +41 31
356 35 56
Italien
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung |
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ANMERKUNG: (a) Italien ist
Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. (b) Die
folgenden Bestimmungen gelten auch für San Marino und
Vatikanstadt.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss während des gesamten Aufenthalts
gültig sein.
StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle
genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte
einreisen:
EU-Länder ([1] ausgenommen sind Dänemark, Grossbritannien,
Irland (Rep.), Island und Norwegen) und Schweiz.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Personalausweis
oder Kinderreisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass:
Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder
Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eintragung im elterlichen Reisepass eines
begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ab 10 Jahren mit
Lichtbild) oder Personalausweis oder
(Kinder)-Reisepass.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für
die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre
Eltern. Achtung: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten auch
eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der
Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Hinweis: Die Anforderungen
einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden
Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt
Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch
für Kinder unter 16 Jahren.
VISUM: Allgemein erforderlich,
ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle
genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und
Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine
Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Italienische Botschaft
Elfenstrasse 14
3006 Bern
Tel.:
+41 31 350 07 77
Fax:
+41 31
305 07 11
Kambodscha
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja/1 | Ja |
| Österreich | Ja | Ja/1 | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja/1 | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja/1 | Ja |
| Türkei | Ja | Ja/1 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung |
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
SchweizerInnen: Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise:
[1] Visa für touristische Aufenthalte und für Geschäftsreisen werden Staatsangehörigen aller Nationalitäten bei der Einreise an den Internationalen Flughäfen Pochentong (Phnom Penh) und Siem Reap ausgestellt. An den Grenzübergängen Poipet/Aranyaprathet, Hatlek/Cham Yeam sowie Koh Kong (Thailand) und Bavet/Moc Bai sowie Kaom Samnor (Vietnam) sind Visa ebenfalls bei der Einreise erhältlich. Das Touristenvisum kostet bei der Einreise 20 US$ und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 1 Monat. Das Geschäftsvisum kostet bei der Einreise 25 US$ und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 1 Monat. Es empfiehlt sich jedoch, ein Visum vor Reisebeginn bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Hinweis: An den Grenzübergängen werden bisweilen die Gebühren für Visa bei der Ankunft teilweise stark überzogen. Auf der Internetseite des kambodschanischen Aussenministeriums können Visa für Reisen nach Kambodscha unter dem Menüpunkt e-visa online beantragt werden: http://www.mfaic.gov.kh/index.php?version=eng.
VISAARTEN: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
GÜLTIGKEITSDAUER: Das Visum berechtigt zu einer maximalen Verlängerung beim Innenministerium in Phnom Penh, No. 5 Oknha Men Street, Tel: 12 58 15 58, Internet: www.immigration.gov.kh). Touristenvisa können um 1 Monat, Geschäftsvisa um 3 Monate, maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Visum bei der Einreise: 1 Monat.
ANTRAGSTELLUNG: Touristenvisa sind bei der Einreise am internationalen Flughafen Pochentong in Phnom Penh erhältlich.
Darüber hinaus sind Visa persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat zu beantragen.
Touristenvisa können auch als E-Visum online www.mfaic.gov.kh maximal zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Königliches Generalkonsulat von Kambodscha
Winterthurerstrasse 549
8051 Zürich Switzerland
Tel: +41 44 887 27 27
Fax: +41 44 888 44 24
Kapverden
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
VISUM: Erforderlich u.a. für
Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener
Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es
werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass.
TürkInnen:
Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils
die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Honorarkonsulat der Republik Kap Verde, Basel -
Schweiz
Rümelinsplatz 14
4001 Basel
/ Schweiz
Telefon + 41 61 269 80
95
Fax + 41 61 269 80 50
Laos
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein/1 | Ja |
| Türkei | Ja | Ja/1 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Eigener Reisepass.
SchweizerInnen: Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass.
TürkenInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder ([1] Ausnahmen: Schweiz und Luxemburg visumfrei für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen.).
Visum bei der Einreise:
Visa für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 30 Tagen (vor Ort gegen Gebühr verlängerbar) können bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den Grenzübergängen, an denen der Grenzübertritt für Ausländer genehmigt ist, gegen Vorlage des gültigen Reisepasses, 1 Lichtbild, einer Gebühr von 30 US$ (möglichst passend) in bar, ausreichender Geldmittel (mind. 400 US$) sowie eines Nachweises über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber) eingeholt werden. Die Erteilung von Visa liegt jedoch im Ermessen der laotischen Behörden.
Achtung: Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).
TRANSIT: Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug weiterfliegen, über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
VISAARTEN: Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum.
GÜLTIGKEITSDAUER: Visa gelten 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen.
Visum bei der Einreise: 30 Tage Aufenthalt.
Transitvisum: bis zu 5 Tage Aufenthalt.
ANTRAGSTELLUNG: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft.
Chef des konsularischen Postens
Dr. Guido Käppeli, Honorarkonsul
Bahnhofstrasse 52
CH-6430 Schwyz
Tel. +41 41 810 16 59
Fax +41 41 810 01 14
Kontakt
Öffnungszeiten: Konsulatsbesuche nur nach Vereinbarung
Lettland
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Nein |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
|||
ANMERKUNG: Lettland ist
Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des
Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Sie sind jedoch verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier
mitzuführen.
HINWEIS: Für die Einreise ist für alle Reisenden eine für Lettland gültige
Krankenversicherung erforderlich, die auch den Rücktransport im Krankheits- oder
Todesfall einschliesst.
REISEPASS: Allgemein erforderlich,
muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig
sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts
gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der
obigen Tabelle genannten Länder, die mit gültigem Personalausweis/gültiger
Identitätskarte einreisen können: Deutschland, Österreich, Schweiz und übrige
EU-Länder ([1] Ausnahme: einen Reisepass benötigen StaatsbürgerInnen von
Dänemark, Irland (Rep.) und Grossbritannien).
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer
Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Hinweis
zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise
mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer
jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener
Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder eigener Reisepass.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre
Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der
folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis
zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres: (a) EU-Länder und
Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine
Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.
Botschaft der Republik Lettland (keine Vertretung in der
Schweiz)
Stefan Esders Platz 4
1190 Wien
Tel: + 43 1 403-3112
Fax: + 43 1 403-3112/27
Litauen
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Nein |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
|||
ANMERKUNG: Litauen ist
Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des
Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen
mehr.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den
Aufenthalt hinaus gültig sein. U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der
obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen
Personalausweis/Identitätskarte einreisen: Bundesrepublik Deutschland,
Österreich, Schweiz, übrige EU-Länder ([1] Nur mit Reisepass einreisen
dürfen StaatsbürgerInnen von Dänemark, Irland (Rep.) und
Grossbritannien).
EINREISE MIT
KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis
oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener
Reisepass oder Personalausweis. Hinweis zum Kinderausweis und
Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte
Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit
nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener
Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder eigener
Reisepass.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre
Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der
folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90
Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische
Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder
Monaco besitzen.
Consulat Lithuanie
Avenue du Bouchet 18
1209 Genf
Tel: 022 734 51 01
Fax: 022 734 50 70
Portugal
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
|||
ANMERKUNG: Portugal ist
Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Für Madeira
und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für
Portugal.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6
Monate gültig sein.
Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass
während des Aufenthalts gültig sein.
Ausgenommen
sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten
Länder, die mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen
können: EU-Länder (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen
Staatsangehörige von Dänemark, Grossbritannien und Irland (Rep.)) und
Schweiz.
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis, Personalausweis,
Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und
Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte
Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit
nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener
Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eintragung im elterlichen Reisepass eines
begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn der Elternteil
das Kind begleitet oder Personalausweis oder
(Kinder)-Reisepass.
TürkInnen: Reisepass.
Anmerkung: Für die
Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre
Eltern. Achtung: Minderjährige Ausländer unter 18 Jahren, die ihren
ständigen Wohnsitz in Portugal haben, müssen bei der Ausreise aus Portugal eine
Reiseerlaubnis der/des Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Portugiesische Botschaft
Weltpoststr. 20
3015 Bern
Tel.: +41
31 352 86 68
Fax: +41 31
351 44 32
Russland
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG: Die Einreisebestimmungen
können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt
bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visa werden nicht an
der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der
zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss 3 Monate über die Ausreise hinaus
gültig sein.
EINREISE MIT
KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis
oder Kinderreisepass (mit Lichtbild) für Kinder unter 12 Jahren oder eigener
Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden
keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch
noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen:
Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4
Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis: Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im
Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen
Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Erforderlich unter anderem
für alle in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.
Hinweis:
Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.
Botschaft der Russischen Föderation
Konsularabteilung
Brunnadernstrasse 53
3000 Bern 15
Tel: 031 352 05 67 oder 031 352 04 25
Fax: 031 352 64 60
Spanien
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG - REISEPASS/VISA: Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
REISEPASS: Allgemein erforderlich,
muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig
sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts
gültig sein.
U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle
genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte
einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen
Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Grossbritannien, Irland (Rep.)
und Rumänien).
EINREISE MIT
KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Personalausweis, Kinderreisepass oder
eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es
werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener
Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eintragung im elterlichen Reisepass eines
begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis
oder (Kinder)-Reisepass.
TürkInnen: Reisepass.
Anmerkung: Für die
Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit
spanischer Übersetzung) mit sich führen.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger
der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von
bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische
Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land
besitzen.
Spanische Botschaft
Kalcheggweg 24
Postfach 99
3000 Bern 15
Tel.: +41 31 350 52 52
Fax: +41 31
350 52 55
Vietnam
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 | Ja/2 | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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HINWEIS: Reisenden wird empfohlen,
bei der Einreise über ein zusätzliches Passbild zu verfügen.
REISEPASS: Allgemein erforderlich,
muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate sowie einen Monat über die
Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.
Bei StaatsbürgerInnen u.a. der
folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder muss der Reisepass bei der
Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein: [1] Dänemark,
Finnland und Schweden.
EINREISE MIT
KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis
oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild). Schwierigkeiten
sind nicht auszuschliessen, daher wird aufgrund praktischer Erfahrungen dringend
empfohlen, auch für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.Hinweis
zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise
mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer
jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Eigener Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass
(empfohlen) oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit
Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Hinweis:
Minderjährige unter 12 Jahren jedoch, die im Reisepass der Eltern eingetragen
sind, benötigen kein eigenes Visum. Diese müssen im Visum eines Elternteils
eingetragen sein.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die
Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre
Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der
folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: [2] Dänemark,
Finnland und Schweden für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen.
Embassy of Vietnam
Consular Section
Schlösslistrasse 26
CH-3008 Bern
Tel: 031 388 78 78/ 73
Fax:031 388 78 79
Zypern
| Nationalität | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG: EU-BürgerInnen können sich
frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber
weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den
zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Strasse (nur
zu Fuss); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz) sowie Zodhia (nur
Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine
Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der
Personalausweis ausreichend ist liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten.
Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den
Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es
wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden.
Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im
Norden sind entfallen.
Schweizer und andere Reisende, die nicht
EU-BürgerInnen sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen
überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im
Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Ausserdem benötigen sie ein Visum oder
eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/
Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.
REISEPASS: Allgemein erforderlich,
muss bei Visumpflicht 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass für die gesamte Aufenthaltsdauer
gültig sein.
U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle
genannten Länder können mit für den gesamten Aufenthalt gültigem
Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz
(Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von
Dänemark, Grossbritannien und Irland (Rep.)).
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass bis
zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild, Personalausweis mit Lichtbild oder
eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es
werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener
Reisepass.
ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen
Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder
(Kinder)-Reisepass.
TürkInnen: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für
die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Generalkonsulat der Republik Zypern
Wiesenstrasse 7
CH-8008 Zürich
Tel: 043 488 61 40
Fax: 043 488
60 02
| Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | 2 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
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ANMERKUNG: EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz) sowie Zodhia (nur Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.
Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit für den gesamten Aufenthalt gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild, Personalausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

