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Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen können ändern. Wir akutalisieren die Informationen sporadisch. Sie sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch noch beim zuständigen Konsulat oder bei der zuständigen Botschaft.

Estland

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Estland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

REISEPASS: Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Besteht Visumpflicht, muss der Reisepass 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Dänemark, Irland (Rep.) und Grossbritannien)

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Personalausweis oder deutscher Kinderausweis (ab dem 7. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder eigener Reisepass.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Ab dem 15. Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).

Consulat d'Estonie
Case postale 38
2034 Peseux
Tel: 032 730 33 71
Fax: 032 730 33 72


Griechenland

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein
Türkei Ja 1 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus oder nach Ablauf des Visums gültig sein. Ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können: EU-Länder und Schweiz.
 

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass oder Personalausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist (ab 10 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ausreichend.

TürkInnen: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Griechisches Generalkonsulat
Postfach
8034 Zürich
Tel. 044 388 55 77
Fax 044 388 55 70


Indien

Nationalität
Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Assam, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Nicobaren. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt erhältlich.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Eigener (Kinder)-Reisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass oder Eintragung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines begleitenden Elternteils, sofern dies im Visum vermerkt ist. 

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


VISUM: Erforderlich u.a. für alle Staatsbürger aus den in der obigen Tabelle genannten Ländern.
 

Visaausstellung und Informationen zu den Visa sind erhältlich bei:

VisaVia AG
Indisches Visa-Antragszentrum

Seilerstrasse 25
3011 Bern
Tel: 0900 000018
in.vfsglobal.ch

Botschaft:

Embassy of India
Kirchenfeldstrasse 28,
CH-3005 Berne
Tel: 031 350 11 30
Fax: 031 351 15 57


Israel

Nationalität
Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja 1 Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Türkei Ja Ja Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

 

HINWEIS: (a) Arabische Länder (ausser Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.

(b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild), maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten: EU-Länder und die Schweiz ([1] Bundesrepublik Deutschland: nur Personen, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind).

Botschaft des Staates Israel
Postfach 230
3000 Bern 6
Tel.: +41 31 356 35 00
Fax: +41 31 356 35 56


Italien

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein/1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung

 

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: (a) Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. (b) Die folgenden Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein.

StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder ([1] ausgenommen sind Dänemark, Grossbritannien, Irland (Rep.), Island und Norwegen) und Schweiz.


EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 16 Jahren.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Italienische Botschaft
Elfenstrasse 14
3006 Bern
Tel.: +41 31 350 07 77
Fax: +41 31 305 07 11


Kambodscha

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja/1 Ja
Österreich Ja Ja/1 Ja
Schweiz Ja Ja/1 Ja
Andere EU-Länder Ja Ja/1 Ja
Türkei Ja Ja/1 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung

 

 

 

 

 

 

 

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

VISUM: Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visum bei der Einreise:
[1] Visa für touristische Aufenthalte und für Geschäftsreisen werden Staatsangehörigen aller Nationalitäten bei der Einreise an den Internationalen Flughäfen Pochentong (Phnom Penh) und Siem Reap ausgestellt. An den Grenzübergängen Poipet/Aranyaprathet, Hatlek/Cham Yeam sowie Koh Kong (Thailand) und Bavet/Moc Bai sowie Kaom Samnor (Vietnam) sind Visa ebenfalls bei der Einreise erhältlich. Das Touristenvisum kostet bei der Einreise 20 US$ und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 1 Monat. Das Geschäftsvisum kostet bei der Einreise 25 US$ und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 1 Monat. Es empfiehlt sich jedoch, ein Visum vor Reisebeginn bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Hinweis: An den Grenzübergängen werden bisweilen die Gebühren für Visa bei der Ankunft teilweise stark überzogen. Auf der Internetseite des kambodschanischen Aussenministeriums können Visa für Reisen nach Kambodscha unter dem Menüpunkt e-visa online beantragt werden: http://www.mfaic.gov.kh/index.php?version=eng.

VISAARTEN: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

GÜLTIGKEITSDAUER: Das Visum berechtigt zu einer maximalen Verlängerung beim Innenministerium in Phnom Penh, No. 5 Oknha Men Street, Tel: 12 58 15 58, Internet: www.immigration.gov.kh). Touristenvisa können um 1 Monat, Geschäftsvisa um 3 Monate, maximal um 1 Jahr verlängert werden.

Visum bei der Einreise: 1 Monat.

ANTRAGSTELLUNG: Touristenvisa sind bei der Einreise am internationalen Flughafen Pochentong in Phnom Penh erhältlich.

Darüber hinaus sind Visa persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat zu beantragen.

Touristenvisa können auch als E-Visum online www.mfaic.gov.kh maximal zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

Königliches Generalkonsulat von Kambodscha
Winterthurerstrasse 549
8051 Zürich Switzerland
Tel: +41 44 887 27 27
Fax: +41 44 888 44 24


Kapverden

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

VISUM: Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.


TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


Honorarkonsulat der Republik Kap Verde, Basel - Schweiz
Rümelinsplatz 14
4001 Basel / Schweiz
Telefon + 41 61 269 80 95
Fax + 41 61 269 80 50

 


Laos

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Nein/1 Ja
Türkei Ja Ja/1 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Eigener Reisepass.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass. 

ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass.

TürkenInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

VISUM: Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder ([1] Ausnahmen: Schweiz und Luxemburg visumfrei für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen.).

Visum bei der Einreise:
Visa für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 30 Tagen (vor Ort gegen Gebühr verlängerbar) können bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den Grenzübergängen, an denen der Grenzübertritt für Ausländer genehmigt ist, gegen Vorlage des gültigen Reisepasses, 1 Lichtbild, einer Gebühr von 30 US$ (möglichst passend) in bar, ausreichender Geldmittel (mind. 400 US$) sowie eines Nachweises über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber) eingeholt werden. Die Erteilung von Visa liegt jedoch im Ermessen der laotischen Behörden.

Achtung: Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).

TRANSIT: Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug weiterfliegen, über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

VISAARTEN: Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum.

GÜLTIGKEITSDAUER: Visa gelten 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen.

Visum bei der Einreise: 30 Tage Aufenthalt.

Transitvisum: bis zu 5 Tage Aufenthalt.

ANTRAGSTELLUNG: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft.

Chef des konsularischen Postens

Dr. Guido Käppeli, Honorarkonsul
Bahnhofstrasse 52
CH-6430 Schwyz

Tel. +41 41 810 16 59
Fax +41 41 810 01 14
Kontakt

Öffnungszeiten: Konsulatsbesuche nur nach Vereinbarung


Lettland

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Lettland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Sie sind jedoch verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier mitzuführen.

HINWEIS: Für die Einreise ist für alle Reisenden eine für Lettland gültige Krankenversicherung erforderlich, die auch den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall einschliesst.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit gültigem Personalausweis/gültiger Identitätskarte einreisen können: Deutschland, Österreich, Schweiz und übrige EU-Länder ([1] Ausnahme: einen Reisepass benötigen StaatsbürgerInnen von Dänemark, Irland (Rep.) und Grossbritannien).


EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass. 
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. 

SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder eigener Reisepass.

 TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.

Botschaft der Republik Lettland (keine Vertretung in der Schweiz)
Stefan Esders Platz 4
1190 Wien
Tel: + 43 1 403-3112
Fax: + 43 1 403-3112/27


Litauen

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Litauen  ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, übrige EU-Länder ([1] Nur mit Reisepass einreisen dürfen StaatsbürgerInnen von Dänemark, Irland (Rep.) und Grossbritannien).

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass oder Personalausweis. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder eigener Reisepass.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.

Consulat Lithuanie
Avenue du Bouchet 18
1209 Genf
Tel: 022 734 51 01
Fax: 022 734 50 70


Portugal

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Portugal ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Für Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Portugal.


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können: EU-Länder (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Grossbritannien und Irland (Rep.)) und Schweiz. 


EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis, Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

TürkInnen: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige Ausländer unter 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Portugal haben, müssen bei der Ausreise aus Portugal eine Reiseerlaubnis der/des Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Portugiesische Botschaft
Weltpoststr. 20
3015 Bern
Tel.: +41 31 352 86 68
Fax: +41 31 351 44 32


Russland

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass (mit Lichtbild) für Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis: Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.


TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


VISUM: Erforderlich unter anderem für alle in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.

Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.

Botschaft der Russischen Föderation
Konsularabteilung
Brunnadernstrasse 53
3000 Bern 15
Tel: 031 352 05 67 oder 031 352 04 25
Fax: 031 352 64 60


Spanien

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG - REISEPASS/VISA: Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Grossbritannien, Irland (Rep.) und Rumänien).

EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener Reisepass. 

ÖsterreicherInnen: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

TürkInnen: Reisepass. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
 

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

 Spanische Botschaft
Kalcheggweg 24
Postfach 99
3000 Bern 15
Tel.: +41 31 350 52 52
Fax: +41 31 350 52 55


Vietnam

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Ja/2 Ja
Türkei Ja Ja Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

HINWEIS: Reisenden wird empfohlen, bei der Einreise über ein zusätzliches Passbild zu verfügen.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate sowie einen Monat über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.

Bei StaatsbürgerInnen u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein: [1] Dänemark, Finnland und Schweden.


EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild). Schwierigkeiten sind nicht auszuschliessen, daher wird aufgrund praktischer Erfahrungen dringend empfohlen, auch für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Hinweis: Minderjährige unter 12 Jahren jedoch, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum. Diese müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


VISUM: Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: [2] Dänemark, Finnland und Schweden für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen.

Embassy of Vietnam
Consular Section
Schlösslistrasse 26
CH-3008 Bern
Tel: 031 388 78 78/ 73
Fax:031 388 78 79


Zypern

Nationalität Pass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

 

 

 

 

 

ANMERKUNG: EU-BürgerInnen können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Strasse (nur zu Fuss); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz) sowie Zodhia (nur Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.

Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-BürgerInnen sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Ausserdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.

U.a. StaatsbürgerInnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit für den gesamten Aufenthalt gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen:  [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Grossbritannien und Irland (Rep.)).


EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild, Personalausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

SchweizerInnen: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

ÖsterreicherInnen: Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.

TürkInnen: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Generalkonsulat der Republik Zypern
Wiesenstrasse 7
CH-8008 Zürich
Tel: 043 488 61 40
Fax: 043 488 60 02

 

  Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder 1 Nein Nein
Türkei Ja 2 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.


ANMERKUNG: EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz) sowie Zodhia (nur Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.

Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit für den gesamten Aufenthalt gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen:  [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).


EINREISE MIT KINDERN: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild, Personalausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.